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Mahnungen

Grundsätzlich

Die schädigende Wirkung von ausbleibenden Zahlungen hat mittlerweile die Gesetzgebung erreicht.
So wurde das "Gesetz zur Beschleunigung des Zahlungsverkehrs" geschaffen.
Zusammengefasst bedeutet es, dass jeder Privatkunde nach 30 Tagen in Verzug kommt und hierfür den Basiszinssatz +8% bezahlen muss.
Sind beide Seiten Vollkaufleute, so können hiervon abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

Das Programm versucht nun systematisch alle Anforderungen abzudecken.
Hierzu können Sie nun folgende Einstellungen vornehmen:



Mahngebühren

Die Mahngebühren können entweder auf jede Rechnung, oder aber für die komplette Mahnung berechnet werden.
Die Höhe der Mahngebühr wird bei den einzelnen Rechnungen über die Preislisten definiert.

2 Kontenmodel

Theoretisch kann jeder Kunde selbst entscheiden, welche Zahlung welcher Rechnung zugeordnet wird.
Um diese Problematik abzubilden werden 2 Konten gebildet. Das erste Konto umfasst die Rechnungen, das zweite die Zahlungen.
Es findet keine gegenseitige Aufrechnung statt.
Um die Zahlungen bei den Zinsen dennoch zu berücksichtigen, können Sie den Zinssatz für die Zahlungen definieren.


Salden mit den Zinssätzen der Rechnungen

Hier werden die Rechnungen und Zahlungen chronologisch aufgerechnet. D.h. die älteste Rechnung wird zuerst beglichen.
Die Zinsen werden hierbei auf den aktuellen Kontostand bezahlt.
Der Zinssatz wird über die letzte Rechnung definiert.
Bei dieser Darstellung wurden die Mahngebühren für jede einzelne Rechnung berechnet.


Salden mit definierten Zinssätzen

Hier werden die Zinsen aus einer Tabelle mit den Basiszinssätzen der Bundesbank berechnet.
Zinsänderungen werden durch entsprechende Positionen dargestellt.


Erstellung der Mahnungen

In der Zahlungsübersicht können Sie über den Schalter "Mahnung erstellen" sehr schnell eine aktuelle Mahnung erstellen.
Alternativ können Sie die Mahnungen auch über die Mahnverwaltung erstellen.

Anzeige der Mahnungen

Die Mahnungen werden in der Kontenübersicht angezeigt.
Diese finden sie sowohl in der Personenverwaltung oder in der Zahlungungsübersicht.


Ausdruck der Mahnungen

Über die Mahnverwaltung können Sie sich alle Mahnungen des heutigen Tages (bzw. der Woche oder des Monats) anzeigen lassen.
Hier können Sie dann über den Schalter "drucken" alle Mahnungen auf einmal ausdrucken.

Wiederkehrende Mahnungen

In der Zahlungübersicht wurde ein Filter geschaffen, über welchen nur die Personen angezeigt werden, welche bereits eine offene Mahnung haben.
Hierüber können Sie z.B. alle Personen ein zweites mal anmahnen.