© 2018 ProgM Impressum

Jährliche Abrechnung

Bestimmte Verträge werden jährlich abgerechnet.
Dies ist z.B. bei Links sinnvoll, da hier kleine Beträge für große Zeiträume berechnet werden.

Einrichtung

Als Beispiel verwenden wir Frau Müller, welche in unserem Portal einen Link für ein Jahr eingerichtet haben möchte.
Der Vertrag wird am 20.09.2001 abgeschlossen.

Der Rahmenvertrag für den Link ist wie folgt eingerichtet:
Intervall: Jahr
Anzahl: 1
fließend: nein
Berechnung im Voraus: ja

Es erfolgt nun die Rechnungsstellung für den Zeitraum 1.9.2001 - 1.10.2001.

Frau Müller erhält nun eine Rechnung für den Zeitraum vom 01.01.2001 bis zum 01.01.2002.

fließend

Die Abrechnung der Intervalle erfolgt aufgrund der Datumsvorgaben.
D.h. bei jährlicher Abrechnung wird vom 01 Januar bis zum 01 Januar des Folgejahres berechnet.
Bei quartalsweiser Abrechnung wird vom 01 Januar bis zum 01 April, danach vom 1 April bis zum 1 Juni etc. berechnet.
Bei der monatlichen Abrechnung wird der 1. des Monats verwendet .
Die tägliche Abrechnung beginnt bei 00:00 Uhr und endet bei 00:00 Uhr des nächsten Tages.

Über die Option fließend im Rahmenvertrag wird die Datumsvorgabe ignoriert und es wird der Vertragsbeginn verwendet.

Bei der Abrechnung würde Frau Müller nun für den Zeitraum vom 20.09.2001 bis zum 20.09.2002 bezahlen.

Berechnung im Voraus

Hierüber wird unterschieden, ob die Abrechnung erst nach verstreichen des Zeitraums berechnet wird oder bereits im Voraus.
Wäre für den Rahmenvertrag Link die Berechnung nicht im Voraus eingestellt,
so würde Frau Müller die Abrechnung erst bei der Rechnungsstellung für den Zeitraum vom 1.9.2002 - 1.10.2002 bekommen.

Änderungen an den Rahmenverträgen

Bei Änderungen an den Rahmenverträgen kann es zu zeitlichen Überschneidungen kommen.
Das Programm ermittelt für den jeweiligen Zeitraum, ob bereits eine Berechnung des Vertrages vorgenommen wurde.
Hierzu wird das Feld "letzte Abrechnung" im Vertrag verwendet.
Zusätzlich wird überprüft ob für diesen Zeitraum eine manuelle Rechnungsposition mit diesem Rahmenvertrag erstellt wurde.
Wurde für den Zeitraum bereits eine Berechnung durchgeführt, so erfolgt keine Rechnungsstellung.

Werden die Rahmenverträge nachträglich geändert, so kann es zu zeitlichen Überschneidungen kommen.
Es ist daher besser neue Rahmenverträge mit entsprechenden Verträgen anzulegen.

Wann wird berechnet

Bei der Rechnungsstellung wird jeweils der vorige Monat verwendet.
Fallen In diesen Zeitraum neue Intervalle der Vertragsdaten,
so werden diese auf der Rechnung ausgewiesen.

Beispiel: Es wird ein neuer Vertrag zum 2.11.01 abgeschlossen.
Die aktuelle Rechnungsstellung geht vom 1.10.01 bis zum 1.11.01.
Da der Vertrag nicht in den Intervall des Abrechnungszeitraums fällt,
erfolgt die Rechnungsstellung erst im Folgemonat.